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Montag, 6. Juli 2015

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  1. BetreffAW: DEIKON GmbH (vormals: Boetzelen Real Estate AG)#239
    Mond 
    Mond ist offline
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    Insolvenzverwalter ist beratungsresistent und verhält sich gläubigerschädigend:
    Der Insolvenzverwalter will unter dem Vorwand des § 367 Abs. 1 BGB vorrangig Zinsen als Quotenzahlungen ausschütten. Er weigert sich, vor der Ausschüttung noch eine Insolvenzgläubigerversammlung durchzuführen, um von der Möglichkeit einer Änderung der Reihenfolge der Befriedigung der Bondholder Gebrauch zu machen. § 367 BGB ist nämlich dispositiv, so dass die gesetzliche Reihenfolge geändert werden kann. Für die ohnehin geschädigten Bondholder bedeutet dies, dass sie von der mageren Insolvenzquote noch bis zu 26,375% dem Staat in den Rachen werfen müssen. Würde die Insolvenzausschüttung hingegen als Teilkapitalrückzahlung behandelt werden, wären die Zuflüsse bis zur Höhe der Anschaffungskosten steuerfrei.
    Weshalb sich der Insolvenzverwalter derart verhält und gegen die Interessen der Bondholder, die ihn fürstlich bezahlen müssen, handelt, erschließt sich nicht.
  2. BetreffAW: DEIKON GmbH (vormals: Boetzelen Real Estate AG)#240
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    Zitat Zitat von Mond Beitrag anzeigen
    Insolvenzverwalter ist beratungsresistent und verhält sich gläubigerschädigend:
    Der Insolvenzverwalter will unter dem Vorwand des § 367 Abs. 1 BGB vorrangig Zinsen als Quotenzahlungen ausschütten. Er weigert sich, vor der Ausschüttung noch eine Insolvenzgläubigerversammlung durchzuführen, um von der Möglichkeit einer Änderung der Reihenfolge der Befriedigung der Bondholder Gebrauch zu machen. § 367 BGB ist nämlich dispositiv, so dass die gesetzliche Reihenfolge geändert werden kann. Für die ohnehin geschädigten Bondholder bedeutet dies, dass sie von der mageren Insolvenzquote noch bis zu 26,375% dem Staat in den Rachen werfen müssen. Würde die Insolvenzausschüttung hingegen als Teilkapitalrückzahlung behandelt werden, wären die Zuflüsse bis zur Höhe der Anschaffungskosten steuerfrei.
    Weshalb sich der Insolvenzverwalter derart verhält und gegen die Interessen der Bondholder, die ihn fürstlich bezahlen müssen, handelt, erschließt sich nicht.
    ... zwar hab ich keinen erfahrungspraktischen Überblick über sämtliche bereits teilzahlenden Insolvenz- und Abwicklungsquoten - aber die wo ich beteiligt bin oder Einblick habe, wickeln alle quotal ab. D.h. es erfolgen zwei Abrechnungen, einmal die steuerfreie Teilkapitalrückzahlung, dazu eine minimale und bei der darauf erhobenen Steuer noch minimalere anteilige Zinsausschüttung. Auch die geschlossenen offenen Immo-Fonds in Abwicklung trennen sauber zwischen hohen steuerfreien Kapitalrückzahlungen und minimalen zu versteuernden Ertragsanteilen. Praktisch Peanuts. Einzige mir bekannte Ausnahme ist WGF in der "ersten Planerfüllungsphase", wo die ohnehin mickrigen Verkaufserlöse bis 2015 ohne Zinsen und somit voll steuerfrei bleiben. Was sich vermutlich später ändert - sofern es danach überhaupt noch was an "Gewinnen" auszuschütten geben wird. Will sagen bei WGF ist eh alles anders - mit Parallen zu Prokon incl der "FvP" Freunde von Pino auf der unsäglichen Gläubigerversammlung. Auch "bis zur Höhe der Anschaffungskosten" ist fragwürdig - lt. BMF-Schreiben bleibt "alles unter Pari" als Teilkapitalrückzahlung steuerfrei. Mit gutem Grund, denn nach Gleichbehandlungsgrundsätzen müsste bei Besteuerung eines "Insolvenzgewinns" auch der "Insolvenzverlust" steuerlich anerkannt und damit erstattet werden. Da auf tausend Insolvenzverlierer vielleicht ein Gewinner kommen dürfte, rechnet sich das für den Fiskus absolut nicht. Ohnehin kann und passiert auch praktisch eine Gewinn-/Verlust-Ermittlung erst mit der letzten Abschlagszahlung - vorher ist faktisch nichts konkret ermittelbar.

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