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Dienstag, 14. Juli 2015

Die Beklagte wird verurteilt, gegenüber dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, ob die Beklagte die von ihr ursprünglich gehaltenen Stücke der Anleihe, Gattung ISIN DE000A0KAHL9, über nominal € 10.229.000,00 (und gegebenenfalls wie viele) zwischenzeitlich verkauft hat.

Die Beklagte wird verurteilt, gegenüber dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, ob die Beklagte die von ihr ursprünglich gehaltenen Stücke der Anleihe, Gattung ISIN DE000A0KAHL9, über nominal € 10.229.000,00 (und gegebenenfalls wie viele) zwischenzeitlich verkauft hat.

Landgericht Düsseldorf, 3 O 290/14

Datum:
28.05.2015
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Teilurteil
Aktenzeichen:
3 O 290/14
 
Tenor:
1.
Die Beklagte wird verurteilt, gegenüber dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, ob die Beklagte die von ihr ursprünglich gehaltenen Stücke der Anleihe, Gattung ISIN DE000A0KAHL9, über nominal € 10.229.000,00 (und gegebenenfalls wie viele) zwischenzeitlich verkauft hat.
2.
Im Übrigen wird die Klage auf der Auskunftsstufe abgewiesen.
3.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 1.000,00 vorläufig vollstreckbar.
4.
Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.
 
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