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Freitag, 22. Februar 2013

im wesentlichen sind unsere nachrangigen Hypoanleihen soviel Wert wie die Besicherungen (werthaltige Bes.)....untenstehendes sollte uns aufs schärfste Nachdenklich machen...


".....Tatsächlich sind bis heute in fast allen Fällen keine eigenen Grundpfandrechte für den
Treuhänder bestellt worden. Vielmehr wurde zugunsten der jeweils finanzierenden Bank
im Grundbuch ein Grundpfandrecht in einer Höhe eingetragen, die auch das Sicherungsinteresse
der Anleihegläubiger betragsmäßig erfasste. Zugleich trafen die finanzierende
Bank, die Schuldnerin und der Treuhänder eine „Grundschuld-Treuhandvereinbarung“,
wonach die Bank einen der Höhe nach bezifferten nachrangigen Grundschuldteil treuhänderisch
für den Treuhänder - und damit mittelbar für die Anleihegläubiger - hielt. Die
Bank verpflichtete sich, einen etwaigen Erlös aus einer Zwangsvollstreckung, der auf den
nachrangigen Anteil entfällt, an den Treuhänder auszukehren. Weiterhin war der Treuhänder
berechtigt, sich den nachrangigen Grundschuldteil abtreten zu lassen und damit
die Eintragung einer eigenen nachrangigen Grundschuld zu bewirken......"

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