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Dienstag, 5. Februar 2013

§ 4 Rn 47 Gläubiger angemeldeter Forderungen sind entsprechend § 299 ZPO einsichtsberechtigt.....

§ 4 Rn 47

Gläubiger angemeldeter Forderungen sind entsprechend § 299 ZPO einsichtsberechtigt.....

aus:

Fachanwaltskommentar Insolvenzrecht [Gebundene Ausgabe]

Martin Ahrens Markus Gehrlein Andreas Ringstmeier  


Kurzbeschreibung

März 2012
Der neue Fachanwaltskommentar Insolvenzrecht ist das Zeitsparprogramm für alle Praktiker, die für insolvenzrechtliche Problemstellungen verlässliche Lösungen suchen. Der transparente Aufbau der Kommentierungen, der lösungsorientierte Stil mit vielen Beispielen und die Fokussierung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung verschaffen dem Nutzer einen schnellen, intuitiven Zugang zur gesuchten Information. Der Fachanwaltskommentar Insolvenzrecht vereint die Kompetenz anerkannter Experten aus allen Bereichen des Insolvenzrechts: Rechtsanwälte und Fachanwälte für Insolvenzrecht, Richter aus allen drei Instanzen sowie vielfach ausgewiesene Wissenschaftler bieten verlässliche Hilfestellungen auch zu Fragen, die noch nicht höchstrichterlich geklärt sind.


Quelle: amazon

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