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Mittwoch, 17. April 2013

Was geschieht im Prüfungstermin des Insolvenzgerichts?

http://www.insolvenzrecht-ratgeber.de/insolvenzrecht/verfahren/index_05.html


Was geschieht im Prüfungstermin des Insolvenzgerichts?

Der Prüfungstermin ist eine dem Berichtstermin folgende Gläubigerversammlung, in der die - nach Aufforderung im gerichtlichen Eröffnungsbeschluss - von den Insolvenzgläubigern zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Er dient der Prüfung, ob eine diese Forderungen entweder für das weitere Insolvenzverfahren wie ein rechtskräftiges Urteil wirken oder diese Feststellung außerhalb des Insolvenzverfahrens zu betreiben ist. Der Prüfungstermin entfällt, wenn das Insolvenzgericht ein schriftliches Verfahren anordnet.

Terminbestimmung

Das Insolvenzgericht bestimmt den Prüfungstermin im Eröffnungsbeschluss. Er wird damit im Internet veröffentlicht (www.insolvenzbekanntmachungen.de) und den Verfahrensbeteiligten zugestellt. Der Zeitraum zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist der Insolvenzforderungen und dem Prüfungstermin soll mindestens eine Woche und höchstens zwei Monate betragen. Wird eine Forderung verspätet angemeldet oder eine Anmeldung nachträglich geändert, so ist auf Widerspruch des Insolvenzverfahrens oder eines Insolvenzgläubigers entweder ein besonderer Prüfungstermin auf Kosten des Säumigen zu bestimmen oder die Prüfung im schriftlichen Verfahren anzuordnen.

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