Antwort auf Beitrag Nr.: 44.269.741 von T3A4 am 19.03.13 09:28:33Welche der drei Anleihen präferierst du? Ich gehe davon aus, daß die Quotenaussage des Insolvenzverwalters sich auf die Gesamtheit der Anleihen bezieht. Es müßte aber theoretisch doch so sein, daß die Quoten jeweils unterschiedlich ausfallen (eben je nach Besicherung). Das ganze wird vielleicht dadurch abgemildert, daß ohnehin laut Bericht nur ca 10 mio. aus dem Absonderungstopf kommen und der Rest aus der freien Masse. Hast du bezüglich der Unterschiede in der Besicherung der Anleihen irgendwelche Hinweise finden können?
ein Blick in die Verwertungsvereinbarung müsste das klären...
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.275.088 von torjaeger-9 am 20.03.13 09:45:21Hinsichtlich der Besicherung ist Anleihe I bis 2015 die beste Wahl. Hier hat man die lt. Wertpapierprospekt geforderten Sicherungen nachträglich umgesetzt. Insoweit dürften bei Anleihe I auch keine Vorfälligkeitsansprüche der Banken vor den Anleihegläubigern stehen. Hinsichtlich der Anleihen II und III bis 2016 soll diese Sicherung durch die Verwertungsvereinbarung umgesetzt werden, denn die Sicherung wie im Wertpapierprospekt dargestellt, besteht nicht. Darum hat auch die SdK mit einem Newsletter von letzter Woche die Inhaber dieser 2 Anleihen (II+III) informiert, dass rechtliche Schritte gegen den Treuhänder möglicherweise erfolgversprechend sind. Es sollen aber bitte doch nur Anleger mit Rechtsschutzversicherung die Angelegenheit prüfen lassen. Man ist sich wohl bewusst, dass bei einer entsprechenden Zweckvereinbarung mit Nachrang der Vorfälligkeiten der Banken die Dokumentation des Schadens schwierig wird.
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