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Samstag, 2. März 2013

Kann ich von dem Insolvenzverwalter eine Eingangsbestätigung der Forderungsanmeldung verlangen?

oder per ExpressBrief (Ablieferungszeitpunkt und entgegennehmende Person im Netz abrufbar (knapp 10 €)

wers ganz sicher mag beauftragt einen Gerichtsvollzieher (Kosten um 20 - 30 €) der kann nämlich auch dokumentieren was ich denn eigentlich geschickt habe....



Kann ich von dem Insolvenzverwalter eine Eingangsbestätigung der
Forderungsanmeldung verlangen?

Der Insolvenzverwalter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Gläubigern den Eingang der
Forderungsanmeldung zu bestätigen. Wer als Gläubiger eine solche Bestätigung 
möchte, möge seiner Forderungsanmeldung eine vorbereitete Eingangsbestätigung mit 
einem frankierten Freiumschlag beifügen. Sie wird dann mit dem Eingangsstempel des
Insolvenzverwalters versehen und zurückgeschickt werden. Denkbar ist auch eine
vorbereitete Postkarte, die entsprechend frankiert ist

http://www.henningsmeier.de/fileadmin/Downloads/Forderungen-beim-Verwalter-an.pdf


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