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Samstag, 2. März 2013

im Insolvenzrechts-Formularbuch sind schöne Vorformulierungen....waram dauert es bei Dr. Ringstmeier so lange bis Eingagsbestätigungen/Insolvenztabellennummern mitgeteilt werden.....


8. Bestätigung der Forderungsanmeldung 
durch den Insolvenzverwalter

An die
Firma . . . . . .
in . . . . . .
(Ort, Datum)
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma . . . . . .
hier:Forderungsanmeldung vom . . . . . . (lfd. Tabellen-Nr. . . . . . .)
Ihr Zeichen: . . . . . .
Sehr geehrte Damen,
Sehr geehrte Herren,
in dem vorbezeichneten Insolvenzverfahren bestätige ich den Eingang Ihrer Forderungsanmeldung vom . . . . . .
Diese wird hier unter der lfd. Nr. (Ihre PIN: . . . . . .) geführt. Für die weitere Korrespondenz darf ich bitten, die o. a. Tabellennummer anzugeben, andernfalls die Forderung nur sehr zeitaufwändig zugeordnet werden kann.
Von Sachstandsanfragen bitte ich abzusehen, da diese wegen der Vielzahl der Gläubiger nicht beantwortet werden können. Den jeweiligen Verfahrensstand können Sie auf unserer Internetseite zu dem jeweiligen Verfahren unter Eingabe Ihrer o. a. PIN ersehen. Von wesentlichen Verfahrensbelangen, etwa Ausschüttungen, erhalten die Gläubiger unaufgefordert Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
(. . . . . .)
Rechtsanwalt
als Insolvenzverwalter

aus:

Breuer, 
Insolvenzrechts-Formularbuch, 
3. Auflage 2007

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