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Montag, 14. Januar 2013

„Wer seine Forderungen noch nicht angemeldet hat, der muss das nun spätestens bis zum 15. Januar 2013 erledigen“,


DEIKON: Anleger müssen
Forderungen anmelden!
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Immobilienspezialisten
DEIKON, deren Unternehmensanleihen börsennotiert
sind (ISIN DE000A0EPM07, ISIN DE000A0JQAG2 und ISIN
DE000A0KAHL9), plant der Insolvenzverwalter die Veräußerung
eines großen Immobilienpakets. Insgesamt erwartet der Verwalter
durch den Verkauf einen Erlös von rund 160 Millionen Euro.
Dieses Ergebnis ist auch für die Anleihegläubiger von entscheidender
Bedeutung: „Bei einem Veräußerungserlös in Höhe von
EUR 160 Millionen Euro könnte nach derzeitigem Stand mit einer
Gesamtbefriedigung der vorgenannten Unternehmensanleihen
in Höhe von circa 20 Prozent des Nominalwerts der Anleihen
zu rechnen sein“, rechnet der Insolvenzverwalter in einer
offiziellen Mitteilung vor.
Laut DSW-Experten Thomas Hechtfischer ist sogar noch
mehr möglich. „Aus der Mitteilung des Insolvenzverwalters und
den zugrunde gelegten Bewertungen und prognostizierten Verkaufserlösen

kann man ermitteln, dass im besten Fall auch eine
Gesamtquote von bis zu 40 Prozent zumindest möglich ist“, so
der DSW-Geschäftsführer.
Doch dafür müssen Anleger nun aktiv werden: „Wer seine
Forderungen noch nicht angemeldet hat, der muss das nun spätestens
bis zum 15. Januar 2013 erledigen“, so Hechtfischer. Bei
denjenigen, die bereits ihre Ansprüche geltend gemacht hatten,
könnte es zudem sein, dass der Insolvenzverwalter noch entsprechende
Nachweise einfordert.
Weitere Informationen bietet die DSW Interessierten unter
info@dsw-info.de an. Telefonisch erreichbar ist die Schutzvereinigung
unter 0211/669702.

aus dem DSW-Info 01/13 von heute

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