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Dienstag, 22. Januar 2013

dass angestrebt wird, eine Verwertungsvereinbarung abzuschließen, welche die Aufteilung des Kaufpreises nach der gutachterlichen Bewertung zum 30.06.2011 durch JLL vorsieht.


T3A4
schrieb am 21.01.13 12:58:23
Beitrag Nr.195 
(44.044.519)
Antwort
Zitat
Fortsetzung des Prüftermins am 22.05.2013 um 9:15
http://www.deikon.de/fileadmin/downloads/insolvenz/ag_protok…

Damit deckt sich der nächste Prüftermin fast mit der geplanten Betriebsfortführung bis Ende Mai 2013 und der geplanten Veräußerung der Immobilien.

Dem Bericht des Insolvenzverwalters vom 26.11.2012 nebst Insolvenzbilanz kann man entnehmen, dass angestrebt wird, eine Verwertungsvereinbarung abzuschließen, welche die Aufteilung des Kaufpreises nach der gutachterlichen Bewertung zum 30.06.2011 durch JLL vorsieht. Ein Vorteil für Anleihe 3 könnte dies werden. Immerhin wurden diese Immobilien 2011 höher bewertet als die der Portfolien 1 und 2.

Lt. Immobilienzeitung vom 18.01.2013 http://www.immobilien-zeitung.de/1000012490/cr-investment-ve… ist eine solche Verwertungsvereinbarung noch nicht unterzeichnet. Der Treuhänder strebt an, dass die Banken mit den Vorfälligkeitsentschädigungen hinter die Anleihegläubiger rücken. Mit einem solchen Schachzug würde er die Gläubiger der Anleihen genauso stellen, wie sie bei einer ordnungsgemäßen Arbeit des Treuhänders gestanden hätten. Ein Schaden aufgrund von Versäumnissen des Treuhänders wäre vom Tisch und gerichtlich gegen ihn vorgebrachte Klagen wohl aussichtslos.

Auf 2 weitere Punkte möchte ich hinweisen (lt. Bericht des Insolvenzverwalters).

1. CR Invest hat eine Vergütungsvereinbarung unterzeichnet, welche erst eine Erfolgskomponente aktiviert, wenn als Kaufpreis mindestens 175 Mio erzielt werden.

2. Offensichtlich ist es einfacher als gedacht den Kaufpreis zu erzielen, denn nach meiner Berechnung liegen die Mieteinnahmen der Portfolios über den 16,8 Mio p.a. wie auf der Homepage der Gesellschaft (Stand 30.09.2012) angegeben. In den 7 Monaten von Oktober 2012 bis Ende Mai 2013 sollen insgesamt 13,2 Mio Betriebseinnahmen fließen, reduziert um die Umsatzsteuerforderungen von 1,75 Mio und die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von 1,066 Mio verbleiben also 10,384 Mio. Auf Jahresbasis sind das aber 17,8 Mio. Somit muss für 175 Mio Kaufpreis nur ein Kaufpreisfaktor von 9,8 gezahlt werden.

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