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Samstag, 12. Januar 2013

macht euch mal Gedanken ob diese Forderung nicht auch zur Tabelle anzumelden ist....eure Überlegungen nehme ich gerne unter rolfjkoch@web.de zur Kenntnis.....


Die DEIKON GmbH hat den Gläubigern der Teilschuldverschreibungen im Gegenzug für den Zinsverzicht einen Besserungsschein angeboten. Dieser ist im Rahmen der Gläubigerversammlung der 3. Hypothekenanleihe der Boetzelen RheinMainHypo Vermögensverwaltung GmbH (nunmehr: DEIKON GmbH), Düsseldorf, 2006/2016 im Gesamtnennbetrag von EUR
30.000.000,00, ISIN DE000A0KAHL9 (WKN A0KAHL) vom 27.10.2010 im Original dem beurkundenden Notar übergeben
worden und auf der Homepage der Gesellschaft (www.deikon.de) in vollem Wortlaut veröffentlicht. Der Besserungsschein entspricht dem in der Einladung zur Gläubigerversammlung im gedruckten und elektronischen Bundesanzeiger vom 07.10.2010
und 08.10.2010 bekanntgemachten Entwurf mit der Änderung, dass die Partizipation der Anleihegläubiger in § 3 Ziffer 1 Satz
2, 1. Halbsatz zugunsten der Anleihegläubiger auf 60 % erhöht wurde.
Düsseldorf/Köln, im November 2010

oder kommt der Besserungsschein überhaupt nicht zum Tragen, da DEIKON ja schon vorher ihr Leben aushaucht....

http://www.deikon.de/fileadmin/downloads/besserungsschein_deikon.pdf

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