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Donnerstag, 18. Dezember 2014

Nicht wasserdicht ANLEIHEN | Sicherheiten sind unsicher, Treuhänder handeln fragwürdig - das Drama um Mittelstandsanleihen nimmt kein Ende.

Nicht wasserdicht ANLEIHEN | Sicherheiten sind unsicher, Treuhänder handeln fragwürdig - das Drama um Mittelstandsanleihen nimmt kein Ende.

Nicht wasserdicht
ANLEIHEN | Sicherheiten sind unsicher, Treuhänder handeln fragwürdig
- das Drama um Mittelstandsanleihen nimmt kein Ende.


Den „Traumschiff"-Anlegern steht
das Wasser bis zum Hals: 50 Millionen
Euro haben sie der Beteiligungsgesellschaft
der MS Deutschland
über eine Anleihe geborgt, als Sicherheit
wurde ihnen das Schiff versprochen. 100
Millionen Dollar sei das wert, hieß es vor
zwei Jahren. Heute ist die Gesellschaft insolvent,
das Schiff kaum für 100 Millionen
zu verkaufen, und zu allem Überfluss ist
sich der vorläufige Insolvenzverwalter
auch noch sicher: Das Schiff wurde nicht
wirksam als Sicherheit für die Anleihegläubiger
bestellt, es gehört ihnen aller Wahrscheinlichkeit
nach gar nicht.
Für „Traumschiff'-Anleger kein Trost,
aber: Sie sind nicht allein. Immer wieder
ködern Emittenten von Mittelstandsanleihen
Anleger mit trügerischen Sicherheiten.
Aktuell bangen Anleihekäufer des
Elektrogroßhändlers Penell um fünf
Millionen Euro. Als Sicherheit dient ihnen
das Kupferkabel-Lager des Unternehmens.
Doch eine Überprüfung der Bestände, so
Penell, habe ergeben, dass die Kabel nicht,
wie behauptet, neun Millionen Euro, sondern
deudich weniger w ert seien. Die Ratingagentur
Feri hat die Anleihe auf CC
(„höchstes Ausfallrisiko“) herabgestuft. Die
Wertberichtigung bedrohe das Eigenkapi-
Versprochen, gebrochen Das Traumschiff
gehört Anlegern wohl doch nicht
tal und signalisiere ein „gestiegenes Verlustrisiko"
für Anleger.
Bei Penell soll der Sicherheiten-Treuhänder,
eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Alarm geschlagen haben. Derartige
Treuhänder oder Kontrolleure der Mittelverwendung
sollen überwachen, ob Unternehmen
Anlegergeld wie im Prospekt versprochen
ausgeben. Oft fließt das Geld der
Anleger auf ein Sonderkonto, der Treuhänder
soll es nur freigeben, wenn wie geplant
investiert wird. Doch längst nicht immer
sind die Treuhand- und Sicherheiten-Konstrukte
so wasserdicht wie beim Verkauf
der Anleihe behauptet.
»CMS hätte die
Auszahlung der
Gelder verweigern
müssen«
Anleger-Anwalt Keitel
Die Kanzlei Keitel & Keitel geht aktuell gegen
einen Anwalt vor, der die Mittelverwendung
bei einer Anleihe der Immobiliengesellschaft
WGF kontrollieren sollte.
In deren Anleiheprospekt hieß es, dass
mindestens 60 Prozent der Immobilien im
Portfolio Wohnungen sein sollten. Gewerbliche
Mieter, die auch mal pleitegehen
können, sollten in der Minderheit sein.
SICHERHEITEN ZWEITER KLASSE
Anleger gingen davon aus, dass der Kontrolleur,
Anwalt Ferdinand Dahlmanns, ihr
Geld nur freigibt, wenn die 60-Prozent-Vorgabe
eingehalten wird. Keitel wirft ihm nun
vor, dass deutlich über 90 Prozent der Fläche
als Gewerbefläche ausgewiesen war.
Da WGF in die Insolvenz schlitterte, fordert
Anwalt Hans-Georg Keitel für Anleger nun
Schadensersatz - ihr Geld könnte, wenn
der Kontrolleur es nicht freigegeben hätte,
noch auf dem Sonderkonto sein.
Dahlmanns argumentiert, dass er „nur
zum Zeitpunkt des Ankaufs" die Möglichkeit
der Kontrolle gehabt habe. Da hätten
die Zahlen gestimmt. Vertraglich sei vereinbart
gewesen, dass der WGF-Vorstand
schriftlich bestätige, dass mindestens 60
Prozent der Immobilienfläche als Wohnung
genutzt werde. Das habe der getan.
„Ich musste mich auf die Bestätigung des
Vorstands verlassen", sagt Dahlmanns. Zumindest
später veröffentlichte WGF-Zahlen
deuteten auf die regelwidrige Quote
hin. Ob der Konzern später Wohnungen
verkauft hat, wie Dahlmanns sagt, und so
die Quote sank, wollte WGF nicht sagen.
Formal hat der Kontrolleur seinen Job
getan: Im Prospekt steht, WGF müsse dem
Kontrolleur schriftlich bestätigen, dass die
Investitionskriterien eingehalten wurden.
Dass auch klangvolle Namen von Treuhändern
nicht schützen, zeigt der Fall des
Immobilienunternehmens Deikon. Die
Firma hatte 2006, noch unter dem Namen
Boetzelen RheinMainHypo, eine zweite
und dritte Anleihe begeben. Wächter über
diese Gelder war als Treuhänder die renommierte
Wirtschafts-Großkanzlei CMS
Hasche Sigle. Im Sommer verurteilte der
VI. Senat des Oberlandesgerichts (OLG)
Düsseldorf CMS, einem Anleger 34 000 Euro
Schadensersatz zu zahlen. Das Urteil ist
noch nicht rechtskräftig, weitere Verfahren
laufen. CMS wollte sich nicht äußern.
Boetzelen-Immobilien sollten sowohl mit
Anlegergeld als auch mit Bankkrediten finanziert
werden. Die Bank sollte erstrangig
im Grundbuch abgesichert werden, nachrangig
sollten den Anleihegläubigern »
» Grundpfandrechte eingeräumt werden.
Der Clou: Mit jeder Kreditrate, die Boetzelen
der Bank bezahlte, sollten die Sicherheiten
für die Anleger werthaltiger werden. Der
erstrangige Anspruch der Bank würde
schrumpfen; die Chance, dass die Anleger
bei einer Pleite als die Zweiten in der
Schlange Geld sehen, würde zunehmen.
Die Anleihekäufer, heißt es im Urteil (1-6
U 127/13), hätten dank CMS darauf vertrauen
können, dass das investierte Kapital
erst freigegeben werde, nachdem es wie im
Prospekt angegeben abgesichert war.
IMMOBILIEN SICHERN BANK AB
Boetzelen hatte einen Kreditrahmen über
75 Millionen Euro mit der BerlinHyp vereinbart
und sicherte ihn mit dem Immobilienportfolio
ab. Laut Urteil, das die Kanzlei
Dr. Späth & Partner zusammen mit der
Kanzlei Keitel erstritten hat, steht im Vertrag
mit der Bank auch, dass die Grundschulden
„der Sicherung aller Ansprüche
der BerlinHyp aus dem Kreditvertrag" dienen
sollten. „Damit dienten auch Immobilien
der Anleihe als Sicherheit für Bankkredite,
die andere Anleihen oder sonstige
Zwecke betrafen", sagt Anwalt Keitel.
Der Vertrag passt nicht zu den Versprechen
im Prospekt: „Was fehlte, war die Vereinbarung,
dass sich die Grundbuchsicherheiten
der Anleihegläubiger mit der
Tilgung der Bankdarlehen verbesserten“,
sagt Keitel. Die Bank sollte Jahre nach Tilgung
die gleiche Position im Grundbuch
haben. „Das hätte CMS auffallen müssen,
der Treuhänder der Kanzlei hätte die Auszahlung
der Gelder verweigern müssen", so
Keitel. Das tat CMS aber mitnichten.
Die Richter monieren, CMS habe Anleger
nicht informiert, dass das Konzept der
ansteigenden Absicherung der Anleihegelder
nicht vollständig umgesetzt worden
sei. Anleger hätten die Anleihen kaum gekauft,
wenn sie das gewusst hätten.
Ähnlich der XVI. Senat des OLGs Düsseldorf:
In einem Hinweisbeschluss, der die
Richtung vorgibt, in die das Gericht bei einem
Urteil tendierte, gehen die Richter von
einem Interessenkonflikt von CMS aus. Die
Kanzlei hatte für Boetzelen die Prospekte
geprüft und sollte dann sicherstellen, dass
die Ansprüche der Anleger abgesichert
sind. Aufgrund des Kreditvertrages, so der
Senat, sei eine „prospektgemäße Absicherung"
nicht möglich gewesen. Über die
„schwerwiegende Gefährdung des Sicherheitenkonzepts"
hätte CMS Anleger aufklären
müssen. Das geschah nicht. ■
annina.reimann@wiwo.de I Frankfurt

WiWo Print 15.12.2014

1 Kommentar:

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