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Donnerstag, 25. Dezember 2014

dass die Unternehmensanleihen (nominal ca. EUR 10,229 Mio. der Anleihe 3, ISIN DE000A0KAHL9), die von Gesellschaften, die Herrn Dusan Rajcic zuzurechnen sind, gehalten werden, nachrangig sind und bleiben; // dem ist leider nicht so....

AD HOC MITTEILUNG VOM 04.12.2012

DEIKON GmbH: Bericht des Insolvenzverwalters
Köln/Düsseldorf 04.12.2012
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEIKON i.I., deren Unternehmensanleihen börsennotiert sind (ISIN DE000A0EPM07, ISIN DE000A0JQAG2 und ISIN DE000A0KAHL9) hat der Insolvenzverwalter am heutigen Tage seinen Bericht zur morgigen Gläubigerversammlung (am 5. Dezember 2012) abgegeben und hierbei Folgendes verlautbart:
Der Insolvenzverwalter strebt an, das Immobilienportfolio der DEIKON GmbH i.I. im Einvernehmen mit den grundpfandrechtlich gesicherten Gläubigern insgesamt zu veräußern.
Der Insolvenzverwalter kann gegenwärtig naturgemäß die Höhe des zu erwartenden Verwertungserlöses nicht prognostizieren. In dem Bericht zur Gläubigerversammlung wird - entsprechend einer fachkundigen Plausibilisierung der Immobilienwerte durch eingeschaltete Berater - ein Wert und damit ein möglicher Veräußerungserlös in Höhe von EUR 175 Mio. zugrunde gelegt. Dieser Wert ist auch in die (Insolvenz-)Eröffnungsbilanz zum 28. September 2012 übernommen worden. Die Insolvenzeröffnungsbilanz ist vorläufig, ungeprüft und unverbindlich.
Diesen Veräußerungserlös als realisiert unterstellt, könnte auf die vorgenannten Unternehmensanleihen (nach Abzug anfallender Kosten sowie der Befriedigung der erstrangig gesicherten Darlehensgläubiger (immobilienfinanzierende Kreditinstitute)) eine Gesamtbefriedigung in Höhe von ca. 40 % des Nominalwerts der Anleihen entfallen. Bei einem Veräußerungserlös in Höhe von EUR 160 Mio. könnte nach derzeitigem Stand mit einer Gesamtbefriedigung der vorgenannten Unternehmensanleihen in Höhe von ca. 20 % des Nominalwerts der Anleihen zu rechnen sein.
Diese Gesamtbefriedigung umfasst sowohl die Erlöse aus der Sicherheitenverwertung, als auch die Befriedigung im Rahmen der Insolvenzquote.
Es wird dabei unterstellt:
  • dass die Unternehmensanleihen (nominal ca. EUR 10,229 Mio. der Anleihe 3, ISIN DE000A0KAHL9), die von Gesellschaften, die Herrn Dusan Rajcic zuzurechnen sind, gehalten werden, nachrangig sind und bleiben;
  • dass die Ansprüche der COREALCREDIT Bank AG aus einem aufgelösten Zinsswap-Vertrag (i.H.v. ca. EUR 9,44 Mio.) grundpfandrechtlich besichert sind; diese Unterstellung erfolgt aus Vorsichtsgründen, ohne jedes Präjudiz und ohne Anerkennung irgendeiner Rechtspflicht.
Unberücksichtigt gelassen werden:
  • Organhaftungsansprüche aus und im Zusammenhang mit vorgenanntem Zinsswap-Vertrag 
    (vgl. insoweit auch Ad hoc-Mitteilung vom 16. Dezember 2010);
  • Streitige Pfändungspfandrechte in Bezug auf ein Kontoguthaben der DEIKON GmbH i.I. in Höhe von ca. EUR 830.000,00.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Quotenerwartungen - je nach tatsächlicher Entwicklung und dem Wegfall einzelner oder mehrerer Prämissen bzw. dem Hinzutreten einzelner oder mehrerer bislang unberücksichtigter Umstände - stark schwanken können. Es ist insbesondere nicht ausgeschlossen, dass sich die vorgenannten Quotenerwartungen erheblich - bis auf niedrige einstellige Prozentzahlen und ggf. sogar auf Null - reduzieren.

DEIKON GmbH i.I.
Der Geschäftsführer
Kontakt:
DEIKON GmbH i.I.
Claudius-Dornier-Str. 5b
50829 Köln

Tel.:   0 221 / 474 456 - 0
E-Mail: info(at)deikon.de

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