Zitat Zitat von Aldy Beitrag anzeigen
Wo ist der Denkfehler in Deinem Beispiel?
Käufer A hat gar keinen Schadensersatzanspruch gegenüber CMS! Er hat nämlich mit dem Verkauf an B auch alle Rechte und Ansprüche an B übertragen. Er hätte seine Anleihe behalten, CMS verklagen und Schadensersatz 80 Zug um Zug gegen seine Anleihe erwirken können.
Genau das ist das Problem - oder sagen wir besser Schwachsinn - der gerade groß in Mode kommt.
Aldy
... no Sir. Das hatten wir hier schonmal (und da auch relativ geklärt), mir fallen natürlich prompt die zutreffenden Fachtermini nicht mehr ein. Die an der Anleihe haftenden Rechte gehen auf den Käufer über, das Recht auf Schadenersatz verbleibt aber selbstverständlich allein beim Geschädigten. Ging irgendwie in Richtung Prozessführungsbefugnis und Klagebefugnis o.ä. - d.h. wer ""vernünftig" handelt, Schaden begrenzt oder die Quote verkauft hat zwar gewisse Rechtsnachteile gegenüber dem passiven Holdout, verliert aber definitiv nicht sein Recht auf Schadenersatz. Auf der andern Seite ist dem Käufer kein bemessbarer Schaden entstanden, der kann also auch nicht auf Ersatz desselben klagen, sondern nur noch seine Quote kassieren. Der Denkfehler liegt darin, dass man unterscheiden muss zwischen ehemaliger Anleihe mit allen Rechten und als reine Forderung verbliebener Insolvenzquote.

Nimm als halbwegs treffenden Vergleich ein Unfallfahrzeug - als Geschädigter kann ich es zum Schrottwert verkaufen und trotzdem den erlittenen Schaden beim Unfallverursacher einklagen. Der Käufer als Verwerter kann das selbstredend nicht mehr, sondern nur verschrotten, reparieren oder nach Osten verkaufen.