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Freitag, 4. Juli 2014

nbei der aktuelle Sachstandsbericht im Insolvenzverfahren 71 IN 354/12 der DEIKON GmbH

anbei der aktuelle Sachstandsbericht im Insolvenzverfahren 71 IN 354/12 der DEIKON GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anschluss an meine Berichte aus Dezember 2013 berichte ich turnusgemäß über den Sachstand.

I. Stand der Immobilienverwertung

1. Verkauf von 85 Immobilien an die Seneca Holdco S.a.r.l.

Mit Zustimmung des Gläubigerausschusses habe ich zunächst 86 von 90 Immobilienobjekten der Schuldnerin an eine Tochtergesellschaft der Patrizia Immobilien AG, an die Firma Seneca Holdco S.a.r.l., eine Gesellschaft luxemburgischen Rechts mit Sitz ebenda, verkauft. Die Abwicklung des Kaufvertrages ist weit vorangeschritten, aber noch nicht abgeschlossen. Es fehlen immer noch Umschreibungen des Eigentums an einzelnen Immobilien auf die Käuferin und außerdem fehlen noch Löschungen von Grundpfandrechten in den Grundbüchern, weil die Erwerberin den Immobilienbestand lastenfrei von mir erworben hat. Das Procedere ist aufwändig, weil sich der Notar bei jedem Umschreibungsantrag immer eine jeweils neue, da tagesaktuelle Bescheinigungen beim Insolvenzgericht beschaffen muss, aus der sich ergibt, dass ich immer noch Insolvenzverwalter bin (arg. § 878 BGB analog). Die Gründe, die zur Verzögerung bei der Abwicklung des Kaufvertrages führen, sind vielfältig, beruhen aber meistens darauf, dass die Erwerberin entweder die Grunderwerbsteuer für ein bestimmtes Objekt noch nicht bezahlt hat oder auf die Bearbeitungsdauer beim jeweiligen Grundbuchamt.


Erst nach vollständiger Vertragsabwicklung kann die Verteilung des beim Notar hinterlegten Geldbetrages auf den Treuhänder derAnleihegläubiger einerseits und die Insolvenzmasse andererseits erfolgen. Der Insolvenzmasse werden die Kosten der Verwertungsaktion erstattet und sie erhält einen Erlösanteil von 4% des Bruttokaufpreises, außerdem bei den nicht wertausschöpfend belasteten Grundstücken den Übererlös nach Befriedigung der Grundpfandrechte. Der Treuhänder hingegen erhält die auf die nachrangigen Sicherungen der Anleihegläubiger entfallenden Erlösanteile, mindestens aber ? 20.000,00 pro Objekt mit nachrangiger Sicherheit.


Ein ursprünglich an die Seneca Holdco S.a.r.l. verkauftes Grundstück (Objekt Burger King, Euskirchen) ist aus dem Kaufvertrag herausgefallen, weil die Erwerberin ein ihr dazu eingeräumtes Rücktrittsrecht ausgeübt hat. Darüber hatte ich bereits in meinem letzten Bericht Ausführungen gemacht. Ergänzend dazu ist nun zu berichten, dass es leider noch nicht gelungen ist, dieses Objekt anderweitig zu veräußern. Als Kaufinteressentin ist die Mieterin (Burger King), zu deren Gunsten in Abteilung II des Grundbuchs eine Mieterdienstbarkeit eingetragen ist, aufgetreten. Kurz vor dem Zustandekommen eines Vertrages wurde ein Fernsehbericht ausgestrahlt, in dem es um Arbeitsbedingungen bei Burger King ging. Jener Film ist ausgerechnet in "unserer" Burger King-Filiale gedreht worden und hat dazu geführt, dass die Kunden in großen Mengen weggeblieben sind. Das wiederum hat den Kaufinteressenten dazu bewogen, zunächst von seinem Angebot Abstand nehmen zu müssen. Wegen der Fernsehveröffentlichung ist allerdings ein Verkauf auch an einen anderen Erwerber derzeit schwierig. Mit der Grundpfandgläubigerin, der Stadtsparkasse Düsseldorf, stehe ich derzeit in Kontakt, um mit ihr das weitere Vorgehen abzustimmen. Es kann aber wohl als sicher angenommen werden, dass die plötzliche Berühmtheit des Objektes sich eher nachteilig auf einen Kaufpreis oder einen Steigerlös im Zwangsversteigerungsverfahren auswirken wird. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.


In meinem letzten Bericht hatte ich darauf hingewiesen, dass ich noch mit der Coreal wegen eines von ihr vereinnahmten Kaufpreisanteiles in Verhandlungen stehe, weil m. E. die Coreal diesen zumindest nicht vollständig behalten kann. Aktuell sind die Verhandlungen mit der Coreal noch nicht abgeschlossen, so dass noch kein Ergebnis berichtet werden kann. Die Verhandlungen dauern an.


2. Einzelverkauf von Immobilien

Wegen der anderen Grundstücke, die nicht an die Senco Holdo S.a.r.l. verkauft worden waren, hatte ich im letzten Zwischenbericht bereits Auskunft erteilt. Drei der vier zugunsten der FHB belasteten Grundstücke sind verkauft, die Vertragsabwicklung läuft ordnungsgemäß und reibungslos. Ein weiteres Objekt befindet sich auf Betreiben der FHB im Zwangsversteigerungsverfahren. In einem ersten Termin am 19.11.2013 ist der Zuschlag auf Antrag der FHB versagt worden. Das Verfahren wird nunmehr fortgesetzt; ein zweiter Versteigerungstermin ist mir noch nicht bekannt.


II. Forderungsanmeldungen und Forderungsprüfungen

Am 29.01.2014 musste ich mich gegenüber dem Insolvenzgericht zu den angemeldeten Forderung erklären. Die zunächst angesetzten Prüfungstermine waren auf dieses Datum vertagt worden.


Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Fall die gesetzlich vorgesehenen Vereinfachungen mittels eines gemeinsamen Vertreters gem. § 19 SchuVG nicht in Anspruch genommen werden können; bekanntlich hat sich die Mehrheit der Anleihegläubiger aller drei Anleihen gegen einen gemeinsamen Vertreter ausgesprochen. Ich hatte dazu ein Procedere festgelegt, wie die Berechtigung der Anleiheforderungen trotz der fortbestehenden Handelbarkeit geprüft werden können. Darüber hatte ich bereits in meinem letzten Sachstand berichtet. So wie dort vorgeschlagen ist dann auch verfahren worden.


Die von einer Rajcic-Gesellschaft gehaltenen Anteile wurden ebenfalls zur Insolvenztabelle angemeldet, von mir aber bestritten. Die Forderungsanmeldung wurde inzwischen zurückgezogen. In den letzten Tagen bin ich auf eine erhöhte Verkaufstätigkeit in Bezug auf Anleihen aufmerksam geworden; auch einige besorgte Anleger haben sich dieserhalb an mich gewendet. Ich kann aber nicht feststellen, welcher Anleihegläubiger seine Anleihen über die Börse veräußert, insbesondere also nicht, ob es sich um Anleihen handelt, die ehemals von einer Rajcic-Gesellschaft gehalten wurde. Sollte Herr Rajcic versuchen, seine nachrangigen Ansprüche auf diese Weise zu "versilbern", wird man über Konsequenzen nachdenken müssen.

Bereits seit vergangenem Jahr bemühe ich mich, mit den Anwälten von Herrn Rajcic eine Vereinbarung zu treffen, durch die sichergestellt wird, dass auf jene Anleihen jedenfalls keine Sicherungserlöse aus dem Verkauf von Immobilien entfallen können. Da ich bislang "auf Granit gebissen" habe, bereite ich derzeit eine Klage vor, die dieses Ergebnis erzielen soll. Deren Einreichung stimme ich mit dem Gläubigerausschuss ab.


III. Ausblick

Die nächste Zeit wird dafür verwendet werden müssen, die Abwicklung des mit der Seneca Holdco abgeschlossenen Kaufvertrages noch weiter durchzuführen. Des weiteren müssen die letzten noch nicht verwerteten Immobilien veräußert oder zwangsversteigert werden. Weiterhin müssen die schwebenden Abwicklungsprozesse (Rechtsstreitigkeiten, Anfechtungsthemen, Auseinandersetzung mit Rajcic-Gesellschaft usw.)

Mit freundlichen Grüßen

Dr. A. Ringstmeier
Rechtsanwalt
als Insolvenzverwalter

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