Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Sonntag, 9. August 2015

Dieser Prozessfinanzierer hat sich inzwischen dazu bereit erklärt, Fälle für Anleger, die die 2. und/oder 3. Anleihe erworben haben, ab einem Streitwert von 30.000,- € zu finanzieren. Die in Kürze fälligen Ausschüttungen müssen dabei abgezogen werden.

Dieser Prozessfinanzierer hat sich inzwischen dazu bereit erklärt, Fälle für Anleger, die die 2. und/oder 3. Anleihe erworben haben, ab einem Streitwert von 30.000,- € zu finanzieren. Die in Kürze fälligen Ausschüttungen müssen dabei abgezogen werden.

DEIKON:ProzessfinanziererfinanziertgegenSicherheitentreuhänder
07.08.2015

Ausschüttungen an Anleger stehen bevor! Renommierter Prozessfinanzierer finanziert Prozesse gegen Sicherheitentreuhänderin ab 30.000,- €!



Gute Nachrichten für Anleger der DEIKON GmbH: 

Mitteilungen der DEIKON GmbH der letzten Tage zufolge steht eine Ausschüttung an die Anleger der 1. und 2. Anleihe unmittelbar bevor.

So sollen für die 1. Anleihe ISIN DE000A0EPM07, Nennbetrag pro Stück 1.000,- €, EUR 200,83 pro Stück bis zum 14.08.2015 ausbezahlt werden.

Für die 2. Anleihe ISIN DE000A0JQAG2, Nennbetrag pro Stück 1.000,- €, sollen EUR 230,98 pro Anleihe bis zum 14.08.2015 ausbezahlt werden.

Bezüglich der 3. Anleihe mit der ISIN DE000A0KAHL9 wird nach Angaben von DEIKON noch keine Auszahlung erfolgen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Dies sind schon einmal sehr gute Nachrichten für die Anleger, da somit ein Teil des Schadens reduziert wird.“

Doch es gibt noch weitere gute Nachrichten: Den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth & Partner, denen inzwischen mehrere positive Urteile für die Geschädigten der 2. und 3. Anleihe gegen die Sicherheitentreuhänderin der 2. und 3. Anleihe, die Kanzlei CMS Hasche Sigle, vor dem 6., 9. und 16. Zivilsenat des OLG Düsseldorf auf Rückzahlung Zug um Zug gegen Rückübertragung der Anleihen gelungen sind (ein Fall ist, wie der BSZ e.V. berichtete, auch inzwischen rechtskräftig, andere Fälle sind noch nicht rechtskräftig und befinden sich gerade beim BGH) ist es inzwischen gelungen, einen renommierten Prozessfinanzierer für die Zusammenarbeit zu gewinnen:

Dieser Prozessfinanzierer hat sich inzwischen dazu bereit erklärt, Fälle für Anleger, die die 2. und/oder 3. Anleihe erworben haben, ab einem Streitwert von 30.000,- € zu finanzieren.
Die in Kürze fälligen Ausschüttungen müssen dabei abgezogen werden.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Wir freuen uns sehr über diese Zusage dieses renommierten Prozessfinanzierers, die bestätigt, dass auch der Prozessfinanzierer die Chancen gegen die Sicherheitentreuhänderin der 2. und 3. Anleihe als gut einschätzt. Anleger mit einem Streitwert von über 30.000,- € können hier also vollkommen ohne Risiko prozessieren.“

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen