Die ING-DiBa hat die heutige Insolvenzausschüttung steuerlich falsch abgerechnet.
Sie hat z.B. bei der A0JQAG der Insolvenzausschüttung von 23,098% die entsprechenden Anschaffungskosten für 23,098% des Nominalbestandes der zuerst gekauften Anleihen gegenübergestellt und die Differenz voll mit Abgeltungsteuer belegt. So darf man aber nur vorgehen, wenn man eine Insolvenzquote von 100% erhält.
Das Vorgehen der ING-DiBa führt zu einer massiv überhöhten Steuerbelastung. Alle Anleger sollten ihre Abrechnung sofort reklamieren.
Richtigerweise müsste die Bank so vorgehen, dass sie von den gesamten Anschaffungskosten die Insolvenzausschüttung abzieht. Nur wenn die Insolvenzausschüttung größer ist als die Anschaffungskosten darf Steuer erhoben werden.