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Dienstag, 4. Juni 2013

Der Verwalter hat dargelegt, dass der Großteil der Forderungen noch nicht anerkannt werden kann. // Was bitte ist der Grund ?!?!

NSOLVENZ

Hinweise



Information zum Prüfungstermin vom 22.05.2013
Am 22.05.2013 konnten die Forderungen noch nicht geprüft werden. Aus prozessökonomischen Gründen findet noch keine Prüfung statt. Der Verwalter hat dargelegt, dass der Großteil der Forderungen noch nicht anerkannt werden kann. Um diese vielen Forderungen nicht nachträglich sowohl beim Verwalter, als auch beim Gericht berichtigen zu müssen verkündet das Gericht folgenden Beschluss.
Zur Fortsetzung des Prüfungstermins wird die Gläubigerversammlung vertagt auf

                                Mittwoch, 29.01.2014, 10:00 Uhr

im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 1. Etage, Sitzungssaal 142.

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