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... mW zunächst nur der Treuhänder an Gläubiger und Insolvenzverwalter, und auch der wahrscheinlich nur sofern alles verkauft ist - zwei Objekte stehen aber noch unverkauft aus (siehe Deikon-Thread auf w.o.)... es wäre ohne Zeifel eine Kapitalrückzahlung, die grundsätzlich steuerfrei bleibt. Dass alle Banken das auf Anhieb hinbekommen, steht in Zweifel. Es könnte dazu auch eine anteilige kleine Zinszahlung (1% auf den Auskehrungsanteil?) erfolgen, die dann normal abgeltungsversteuert würde. Der Nennwert reduziert sich aber natürlich um den ausgekehrten Prozentsatz vom Hundert, sprich also es entsteht ein Poolfaktor - was im Handel aber auch wieder "x-flat dirty price" bedeuten kann, wenn es den verantwortlichen Herrschaften sinnvoll erscheint.Weiß einer, wie das im Rahmen der Abgeltungsteuer behandelt wird?
Eine steuerpflichtige Zinszahlung ist es zweifelsfrei nicht, obgleich eine Teil-Liquidationszahlung theoretisch auch einen marginalen Anteil auf rückständige Bondzinsen bis zum Insolvenzstichtag enthält.
Es müsste eigentlich eine steuerfreie Kapitalrückzahlung sein, da der Nominalwert des Bonds unverändert bleibt.... genau - daher unterbleibt die Besteuerung, weil ein Gewinn/Verlust noch garnicht ermittelt werden kann. Selbst wenn die Quote den Kaufkurs überstiege - es könnten ja später trotzdem noch Verluste durch Zukauf oder Teilverkauf der Gesamtposition auftreten und Gewinn/Verlust auf das Kapital bleiben definitiv bis zum bitteren Ende unberechenbar. Gilt auch bei Ende des Börsenhandels, denn man könnte ja außerbörslich trotzdem weitermachen.Bei Quotentilgungen ließe sich der Steueranfall berechnen, indem der gezahlte Kaufpreis für die getilgte Quote dem Tilgungsbetrag gegenübergestellt wird. Eine Quotentilgung erfolgt jedoch nicht, da nicht ermittelt wird und auch gar nicht ermittelt werden kann, in welcher Höhe der Bond durch eine erste Teil-Liquidationszahlung quotal getilgt ist (im Gegensatz zu Bonds, wo die ALB eine vertragliche Quotentilgung vorsehen). Der Insolvenzverwalter zahlt einen nicht weiter spezifizierten und differenzierten Betrag. Es fehlt daher die Bemessungsgrundlage für eine Abgeltungbesteuerung.... reine Kapitalrückzahlungen sind i.d.R. immer steuerfrei - nur Gewinne und Verluste werden steuerrelevant, und das erst wenn sie berechenbar sind - also hier erst am Ende. Dass bei akut zunehmender Menge an Insolvenzen jemand eine fiktive Regulierungslücke entdeckt, ist zukünftig nicht auszuschließen. Wobei sog. "Tilgungsanleihen" (prospektgemäß ganz ohne Insolvenz oder Haircut) ja nun auch schon lange existieren, deren Procedere auch hier angewendet wird.M.E. liegt hier eine steuerliche Regelungslücke vor, so dass Teil-Liquidationszahlungen des Insolvenzverwalters steuerfrei sind.... nee - der Bond wird so ausgebucht wie jede ganz normale oder wie eine Stufen-Tilgungs-Anleihe und mit der allerletzten Tilgungsrate folgt dann aber die Steuerabrechnung nach dem einfachen Prinzip "Summe aller Kapitalrückzahlungen gegen Anschaffungspreis mit Spesen" gleich Gewinn/Verlust mit Abgeltung per Zahlung oder Gutschrift auf Bankebene, mögliche Zinsen laufen separat jeweils aktuell versteuert, und ein vorzeitiger Verkauf löst auch nur das gleiche Procedere aus wie die finale Rückzahlung.Allerdings: Am Ende des Verfahrens wird der Bond wertlos ausgebucht - und man bekommt dafür keine Steuergutschrift.
Ist meine steuerliche Sichtweise richtig?
Wer also teuer gekauft hat als der Insolvenzverwalter in Summe auskehrt, hat steuerlich keine Verluste.
Wer billiger gekauft hat als der Insolvenzverwalter in Summe auskehrt, hat steuerlich keine steuerbaren Gewinne, sondern kann den Betrag steuerfrei vereinnahmen.
Absolut garantieren kann ich Dir diesern Ablauf trotzdem nicht - weils jedesmal wieder zwischendrin irgendein ein neues regulatives Theater seitens der Beteiligten veranstaltet wird. Ziemlich sicher garantiert ist nur, dass es i.d.R. alles weitaus länger dauert als anfangs angenommen.
Nachtrag zum FAZ-Link: dass sie eine "Lex GR-Terror" adäquat zu Argies versuchen, war abzusehen - aber hier gab es auch einen Tausch in neue WKNs plus Kicker und mancher wird wahrscheinlich die (eventuelle) Rückzahlung der langen 2042er GR-Tauschbonds garnicht mehr erleben. Bei üblicher Insolvenz mit vergleichsweise kurzer Laufzeit bleibt die WKN ohne WP-Tausch unverändert, die Abwicklung erfolgt bis dato wie die einer normalen Tilgungsanleihe und Poolfaktor (ehemals CESP oder Kroatien, aktuell zB Energiekontor uva).Geändert von Al Bondy (Heute um 15:32 Uhr)
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Der Insolvenzverwalter schrieb im letzten Bericht vom 05.06.14 auf der letzten Seite:
Aus welchem Topf das Geld kommt, ist letztlich ja egal ...Momentan gehe ich davon aus, dass eine Zahlung an die Anleihegläubiger wegen der Sicherheitenerlöse bereits in diesem Jahr erfolgen kann.
Der Bond wird mit der letzten Teilzahlung des Insolvenzverwalters noch nicht ausgebucht, sondern irgendwann einmal in ferner Zukunft. Dies erfolgt idR. dann, wenn die Globalurkunde vernichtet wird. Dann findet eine wertlose - und nach der derzeitigen Rechtslage - steuerlich unbeachtliche Ausbuchung statt, d.h. es wird keine Delta zwischen Kaufkurs und Ausbuchungswert Null als steuerlicher Verlust erfasst.
Ansonsten sind wir einer Meinung ...
Sollten die Banken die Auszahlungen des Insolvenzverwalters voll versteuern, gibt's Stress mit dem Kunden Mond ..

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