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Mittwoch, 29. April 2015

DEIKON

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad hoc-Mitteilung 

Bevorstehende Ausschüttung durch den Sicherheitentreuhänder

Köln/Düsseldorf, 29. April 2015

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEIKON GmbH i.I., deren
Unternehmensanleihen börsennotiert sind (ISIN DE000A0EPM07, ISIN
DE000A0JQAG2 und ISIN DE000A0KAHL9), hat der Insolvenzverwalter heute dem
Geschäftsführer der DEIKON GmbH i.I. mitgeteilt, dass der Kaufvertrag mit
der Seneca Holdco S.a.r.l. vollständig abgewickelt ist.

Der Sicherheitentreuhänder der vorgenannten Unternehmensanleihen hat dem
Insolvenzverwalter ebenfalls heute mitgeteilt, dass nach endgültiger
Berechnung der auf die einzelnen Anleihen entfallenden Kaufpreisanteile
eine Ausschüttung der auf die erste Anleihe (ISIN DE000A0EPM07) und die
zweite Anleihe (ISIN DE000A0JQAG2) entfallenden Erlöse erfolgen wird.

Bezüglich der dritten Anleihe (ISIN DE000A0KAHL9) wird noch keine
Ausschüttung erfolgen. Der Insolvenzverwalter wird eine Zustimmung zu einer
Ausschüttung an die Gläubiger der dritten Anleihe (ISIN DE000A0KAHL9)
verweigern, um zu verhindern, dass Erlöse an Gesellschafter der DEIKON GmbH
i.I. fließen. Ob Gesellschafter der DEIKON GmbH i.I. noch
Teilschuldverschreibungen der dritten Anleihe (ISIN DE000A0KAHL9) halten,
ist noch nicht geklärt.

DEIKON GmbH i.I. 
Der Geschäftsführer

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