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Montag, 16. Februar 2015

Aufgrund seiner Stellung als Gesellschafter sind Forderungen des Herrn Rajcic gegenüber Forderungen der Anleihegläubiger nachrangig. Es besteht eine starke Vermutung, dass Herrn Rajcic die ihm zuzurechnenden Anleihen über die Börse verkauft hat. Es kann jedoch aktuell nicht nachvollzogen werden, wer diese Anleihen gekauft hat, und wem gegenüber somit dieser Nachrang entgegengehalten werden kann. Herr Rajcic verweigert diesbezügliche Auskünfte. Das betreffende Kreditinstitut, welchem die Anleihen verpfändet waren, beruft sich auf das Bankgeheimnis. Der Insolvenzverwalter Herr Dr. Ringstmeier hat daher eine Auskunftsklage vorbereitet um diesen Sachverhalt zu klären.

Newsletter 34 Aktueller Verfahrensstand Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem weiteren Newsletter möchten wir Sie heute über den aktuellen Stand im Verfahren Deikon GmbH i.I. (Deikon) informieren. Zwischenzeitlich befinden sich wie bereits berichtet bereits Erlöse aus den Immobilienverkäufen auf dem Treuhandkonten der Insolvenzverwaltung. Eine Insolvenzausschüttung wäre demnach an für sich denkbar. Eine Ausschüttung wird aber derzeit durch einen Sachverhalt um Herrn Rajcic, einem ehemaligen Gesellschafter der Deikon, verzögert. Aufgrund seiner Stellung als Gesellschafter sind Forderungen des Herrn Rajcic gegenüber Forderungen der Anleihegläubiger nachrangig. Es besteht eine starke Vermutung, dass Herrn Rajcic die ihm zuzurechnenden Anleihen über die Börse verkauft hat. Es kann jedoch aktuell nicht nachvollzogen werden, wer diese Anleihen gekauft hat, und wem gegenüber somit dieser Nachrang entgegengehalten werden kann. Herr Rajcic verweigert diesbezügliche Auskünfte. Das betreffende Kreditinstitut, welchem die Anleihen verpfändet waren, beruft sich auf das Bankgeheimnis. Der Insolvenzverwalter Herr Dr. Ringstmeier hat daher eine Auskunftsklage vorbereitet um diesen Sachverhalt zu klären. Nach Auffassung der SdK ist diese Verzögerung der Ausschüttung ärgerlich. Aus Sicht der SdK sollte daher in Erwägung gezogen werden, die eine Zwischenausschüttung zumindest auf die beiden Anleihen vorzunehmen, in die Herr Rajcic nicht investiert war. Insgesamt ist nach unserer Einschätzung mit einer baldigen Beendigung des Insolvenzverfahrens nicht zu rechnen. Wir werden Ihnen weiterhin anlassbezogen über weitere Entwicklungen berichten und gehen davon aus, dass jedenfalls bis zu Entscheidungen in der Auskunftsklage das Informationsvolumen etwas geringer werden wird. Sobald uns substantielle neue Informationen vorliegen werden wir Sie wieder unterrichten. Unabhängig davon stehen wir unseren Mitgliedern selbstverständlich jederzeit gerne für individuelle Fragen zur Verfügung. München, den 16. Februar 2015 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hinweis: Die SdK hält Anleihen der DEIKON GmbH i.I.!

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