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Sonntag, 28. September 2014

Der gemäß den Anleihebedingungen zu bestellende Treuhänder war bis zum 31,12.2008 Herr Rechtsanwalt Hans K. Lehne aus Düsseldorf (Lehne) auf Grundlage des als Anlage 2 bei gefügten Treuhand Vertrages vom 30.05.2005 (Treuhandvertrag Lehne). Der Treuhandvertrag Lehne wurde durch die Emittentin mit Schreiben vom 27.11.2007 fristgerecht zum 31.12.2008 gekündigt.

TREUHANDVERTRAG
für durch nachrangjge Grundpfandrechte abgesicherte Schuldverschreibungen
zwischen
Boetzelen Real Estate AG, vertreten durch ihre Vorstände Volker Kempf und Karl Hunold, Lothringer Straße 56, 50677 Köln
Emittentin
und
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, Breite Straße 3, 40213 Düsseldorf
Treuhänder
Präambel:
1. Die Emittentin hat auf Grundlage des Wertpapierverkaufsprospektes vom 02.06.2005
Schuldverschreibungen im Nominalwert von EUR 20.000.000,00 ausgeben, die durch nachrangige Grundpfandrechte abgesichert und im Geregelten Markt der Börse Düsseldorf (WKN: A0EPM0) gelistet sind (Schuldverschreibungen). Grundlage der
Schuldverschreibungen sind die als Anlage 1 beigefügten Anleihebedingungen, die gleichzeitig wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages sind (Anfeihebedingungen). Der gemäß den Anleihebedingungen zu bestellende Treuhänder war bis zum 31,12.2008 Herr Rechtsanwalt Hans K. Lehne aus Düsseldorf (Lehne) auf Grundlage des als Anlage 2 bei gefügten Treuhand Vertrages vom 30.05.2005 (Treuhandvertrag Lehne). Der
Treuhandvertrag Lehne wurde durch die Emittentin mit Schreiben vom 27.11.2007 fristgerecht zum 31.12.2008 gekündigt.
2. Die Schuldverschreibungen sind voll platziert. Mit dem Emissionserlös sowie bei verschiedenen Banken (Finanzierende Banken) aufgenommenen Krediten hat die Emittentin insgesamt 21 Einzelhandelsimmobilien erworben, die in Anlage 3 aufgeführt sind (Anlageobjekte), in den Grundbüchern der Anlageobjekte sind zugunsten der Finanzierenden Banken die ebenfalls in Anlage 3 unter der Überschrift Grundschufdhöhe auf geführten Grundschulden (Grundpfandrechte) eingetragen. Die Grundpfandrechte werden dabei über schuldrechtliche Treuhandvereinbarungen (Grundschuldtreuhandvereinbarungen) teilweise - die jeweilige Höhe ergibt sich aus der Spalte nachrangige Grundschuldhöhe in Anlage 3 - von den Finanzierenden Banken für Lehne verwaltet (Anteilige Grundpfandrechte). Lehne wiederum verwaltet die Anteiligen Grundpfandrechte im Innenverhältnis ausschließlich zugunsten der Inhaber der Schuldverschreibungen (Anleihegläubiger).

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