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Samstag, 8. März 2014

zu Abwicklungsmodalitäten....

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T3A4
schrieb am 03.03.14 09:16:04
Beitrag Nr.298 
(46.552.421)
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Antwort auf Beitrag Nr.: 46.437.977 von albondy am 12.02.14 22:56:01Und gleich noch eine grundsätzliche Verständnisfrage: die vom Insolvenzverwalter anerkannten und vom Gericht als anerkannt bescheinigten Forderungen haben mE den Status eines "Vorab-Titels". Die täglichen Handelsvolumina sowie die mangels Sperrvermerk nicht anerkannten oder unangemeldeten Forderungen schweben aber unerfasst weiter durch den Raum. Wird der Treuhänder via Clearstream und Bank an alle Anleihehalter ausschütten, und nur der Insolvenzverwalter zum Schluss nur angemeldete und anerkannte Forderungen befriedigen ?

Ich gehe davon aus, dass es genau so ablaufen wird.

Erste Zahlung vom Treuhänder über Clearstream und damit Möglichkeit der Anleihegläubiger ihren Ausfall beim Insolvenzverwalter zu dokumentieren.

Zweite Zahlung vom Insolvenzverwalter als Abschlagszahlung an alle angemeldeten, dokumentierten und zum Zeitpunkt der Zahlung gesperrten Forderungen.

Dritte Zahlung vom Insolvenzverwalter, vielleicht dann als Schlusszahlung nach langer Zeit an alle berichtigten Forderungen und ursprünglich angemeldeten, dokumentieren und zum Zeitpunkt der Zahlung gesperrten Forderungen.

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T3A4
schrieb am 03.03.14 09:25:23
Beitrag Nr.299 
(46.552.525)
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Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.437.977 von albondy am 12.02.14 22:56:01Oder andersrum, per se werden ja die an einer Anleihe haftende Rechte und Ansprüche immer mit verkauft und übertragen. Geht trotzdem wer fröhlich weiter traded ein mögliches Risiko ein, bei aktuellem Bestand zum Zeitpunkt einer Auskehrung unter- oder oberhalb der angemeldeten Forderung ggf die Arschkarte zu ziehen ? Erinnere mich mit gepflegtem Grausen dabei an HT1 und andere Umsätze börslich/außerbörslich in der Nähe einer erfolgten Ausschüttung und die daraus resultierenden umfangreichen Verwicklungen.

Wäre an sich eine Frage an den Insolvenzverwalter, rechne da aber mangels Kenntnis der Handelsmodalitäten nicht wirklich mit einer kompetent qualifizierten Antwort vom Kanzleipersonal.


Lt. Auskunft des Treuhänders soll eine Zahlung rechtzeitig vorab auf der Webseite der Deikon bekannt gemacht werden. Damit sollten alle Rechtsgeschäfte ob börslich oder außerbörslich genau zugeordnet werden können. Wer da nicht spitz kalkulieren will, sollte da eben nicht handeln.

Hinsichtlich der Auszahlung des Insolvenzverwalters hat dieser bereits angekündigt, dass er aufgrund des börslichen Handels vor jeder Auszahlung einen Sperrvermerk fordert. Das funktioniert meiner Ansicht nach ohne Probleme. Wer traded muss rechtzeitig seinen Bestand berichtigen, wieder anpassen und sperren, um in den Genuss der Auszahlung zu kommen, wer das nicht macht, geht leer aus. Die letzte Auszahlung des Insolvenzverwalters erwarte ich erst nach Einstellung des Börsenhandels, so dass ich da weniger Probleme sehe. Bis dahin kann man noch einmal die Tabelle berichtigen.

1 Kommentar:

  1. weiß jemand wann ungefähr mit den ersten Zahlungen über clearstream zu rechnen ist?

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