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Donnerstag, 10. Oktober 2013

wie der Insolvenzverwalter der DEIKON GmbH i.I. in einem Schreiben an die Gläubiger mitgeteilt hat (das Schreiben finden Sie im Mitgliederbereich der SdK unter http://www.sdk.org/pressemitteilung.php?action=detail&pmID=702 ), steht der Verkauf der 86 Einzelhandelsimmobilien an die Patrizia Immobilien AG kurz vor dem Abschluss.

Newsletter 29
Anmeldung der Insolvenzforderungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie der Insolvenzverwalter der DEIKON GmbH i.I. in einem Schreiben an die Gläubiger mitgeteilt hat (das Schreiben finden Sie im Mitgliederbereich der SdK unter http://www.sdk.org/pressemitteilung.php?action=detail&pmID=702 ), steht der Verkauf der 86 Einzelhandelsimmobilien an die Patrizia Immobilien AG kurz vor dem Abschluss. Der Insolvenzverwalter rechnet damit, dass spätestens zum 1.1.2014 der Kaufpreis fällig sein wird. Damit ist ein Großteil des Verfahrens abgeschlossen und es kann in der Folge zu ersten Auszahlungen an die Gläubiger kommen.
Komplexer Rückzahlungsmechanismus
Die Anleiheinhaber werden dabei von zwei unterschiedlichen Stellen Rückzahlungen erhalten. Der größere Anteil der Rückzahlung wird aller Voraussicht nach vom Treuhänder der Anleihen, der Kanzlei CMS Hasche Sigle, erfolgen. Diese verwaltet die Grundpfandrechte für die Anleiheinhaber und erhält somit den, die Höhe der jeweiligen Sicherungsrechte der Banken, übersteigenden Betrages des Kaufpreises, mindestens aber 10.000 Euro je Objekt. Der Treuhänder wird die vereinnahmten Gelder wahrscheinlich direkt über den Wertpapierdienstleister (Clearstream) auf die Depots der jeweiligen Anleiheinhaber auszahlen lassen, so dass Sie hier nicht weiter tätig werden müssen.
Einen weiteren Teil der Gelder werden die Anleiheinhaber vom Insolvenzverwalter der DEIKON GmbH i.I. zurückerhalten. Diese Gelder stammen zum Beispiel aus dem noch vorhandenen Kassenbestand der DEIKON GmbH i. I., Schadensersatzansprüchen gegenüber ehemaligen Organen der Gesellschaft und vor allem aus Erlösanteilen aus der Bewirtschaftung der Immobilien durch den Insolvenzverwalter bis zu deren Verkauf.
Forderungsanmeldung nötig!
Um in den Genuss dieser Ausschüttungen zu kommen, müssen Anleiheinhaber jedoch Ihre Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet haben und dem Insolvenzverwalter zum Termin der Forderungsfeststellung und zum noch festzulegenden Ausschüttungstermin nachweisen, dass diese (immer noch) im Besitz der Anleihen sind. Sofern Sie das oben genannte Schreiben des Insolvenzverwalters nicht erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Sie Ihre Forderung noch nicht angemeldet haben.
Schutzgemeinschaft der
Kapitalanleger e. V.
– Die Aktionärsvereinigung –
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Damit der Insolvenzverwalter Ihre angemeldete Forderung anerkennt, müssen Sie Ihre Anleihen bis einschließlich 29. Januar 2014 sperren lassen und dem Insolvenzverwalter eine Sperrbescheinigung.
Ihrer Depotbank zukommen lassen. Die Bescheinigung muss den Inhaber (dieser muss identisch sein mit demjenigen, der die Forderung angemeldet hat), dessen Anschrift, die Anzahl und den Nennwert der Anleihen und den Sperrzeitraum (bis einschließlich 29.1.2014) unbedingt enthalten!
Die Sperrbescheinigung muss dem Insolvenzverwalter unter folgender Adresse bis zum 15. November 2013 zugegangen sein:
Dr. Ringstmeier & Kollegen Insolvenzabwicklung GbR Brückenstraße 21 / DISCHHAUS 50667 Köln
Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 gerne zur Verfügung.
München, 10. Oktober 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen der DEIKON GmbH i.I.!

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